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Wertermittlung
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt Ertragswert und Sachwert eines Grundstückes bzw. Gebäudes. Der Sanierungsbedarf wird grob durch Kennzahlen ermittelt. Je nach Nutzung des Eigentums werden die Verfahren schließlich unterschiedlich gewichtet.
Die evtl. kostenfreie Schätzung eines Objekts durch einen Makler oder Banker ist der Wertermittlung nicht gleichzustellen.
Bedenken Sie, wie schnell man beim "Schätzwert" eines Gebäudes um 10 20 % "daneben" liegt. Bei der derzeitigen Wirtschaftslage ist es insbesondere für Käufer wichtig, dass das Wohneigentum auch den Kaufpreis wert ist.
Spätestens bei der Zwangsversteigerung wird ein Gutachter eingesetzt. Ein dann festgestellter Minderwert schmerzt besonders empfindlich, wenn man am Ende noch Restkredite bedienen muss, ohne dass noch Rechte am Haus bestehen.
Bei einer Erbschaft kann ein vom Ortsgericht zu hoch geschätztes Grundstück zur Folge haben, dass die Erbschaftssteuer ungebührlich hoch ausfällt oder für die Auszahlung weiterer Erben ein Kredit aufgenommen werden muss, den der Verkauf des Wohneigentums unter Umständen nicht einmal tilgt. Worauf Sie achten sollten: Falls ein Instandhaltungsstau vorliegt, muss der Sanierungsaufwand dem ermittelten Wert gegengerechnet werden. Ob ein Sanierungsstau vorliegt und in welcher Höhe er berücksichtigt werden muss, kann ich Ihnen sagen, denn ich verfüge über das notwendige Fachwissen und die entsprechenden Messgeräte.
Eine Wertermittlung ist ebenso sinnvoll bei einer Erbschaft wie einer Scheidung oder auch dann, wenn Sie eine Entscheidung darüber zu fällen haben, ob Sie in ein Gebäude investieren, es sanieren, modernisieren oder verkaufen.
Falls Sie nur eine Eigentumswohnung zu kaufen beabsichtigen: Um eine Wohnung herum gibt es ein Gebäude, das Sie in Zukunft mit finanzieren werden. Ein Ortstermin zur Inaugenscheinnahme von Dach, Fassaden, Keller und natürlich Ihrer Wohnung mit Untersuchung der Wandfeuchte und Rissbildungen kostet viel weniger als das böse Erwachen bei unerwarteten Sanierungsmaßnahmen. Informieren Sie sich!
Das Honorar für Wertermittlungen ist festgelegt in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und beläuft sich, je nach Wert des Objektes, auf etwa 0,5 % bis etwa 1 % des Gebäudewertes. Genauere Zahlen gebe ich gern auf Anfrage.
Einen Überblick gewinnen: Ein Ortstermin kann nicht die Wertermittlung ersetzen, Ihnen jedoch einen Überblick über die vorliegenden Bauschäden und zukünftigen Investitionen verschaffen: Es wird die Feuchtigkeit in den Kelleraußenwänden geprüft, die Fassade, das Dach und der Wärmeschutz geprüft, soweit das klimatisch möglich ist. Die Verglasung spielt dabei ebenso eine Rolle wie die Wärmebrücken. Rufen Sie an, ich sage Ihnen, welche Möglichkeiten es in Ihrem Fall gibt
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