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SiGeKo:

SiGeKo: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung (BauStellV)

Seit dem 10.06.1998 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV, BGBI, I S. 1283) in Kraft.  Ziel dieser Verordnung ist unter Anderem die Reduzierung von Unfällen auf Baustellen.

Die Baustellenverordnung verpflichtet die Bauherrschaft, bei entsprechenden Fachkenntnissen Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zu übernehmen oder einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden sowie besonders gefährliche Arbeiten gemäß § 2 Abs. 3 BaustellV durchzuführen sind.

Unsere Leistungen

Wir verfügen über baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse sowie über spezielle Koordinationskenntnisse und bieten Ihnen als zertifizierte SiGe-Fachkräfte sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Baustellenverordnung an:

  • Ausarbeiten des SiGe-Planes
  • Erstellen der Vorankündigung für die Behörde – gefordert bei größeren Bauvorhaben
  • Ausarbeitung der Baustellenordnung
  • Durchführung von Baustellenbegehungen mit Dokumentation
  • Zusammenstellen der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage – gefordert bei größeren Bauvorhaben