SiGeKo:
SiGeKo: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung (BauStellV)
Seit dem 10.06.1998 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV, BGBI, I S. 1283) in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist unter Anderem die Reduzierung von Unfällen auf Baustellen.
Die Baustellenverordnung verpflichtet die Bauherrschaft, bei entsprechenden Fachkenntnissen Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zu übernehmen oder einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden sowie besonders gefährliche Arbeiten gemäß § 2 Abs. 3 BaustellV durchzuführen sind.
Unsere Leistungen
Wir verfügen über baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse sowie über spezielle Koordinationskenntnisse und bieten Ihnen als zertifizierte SiGe-Fachkräfte sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Baustellenverordnung an:
- Ausarbeiten des SiGe-Planes
- Erstellen der Vorankündigung für die Behörde gefordert bei größeren Bauvorhaben
- Ausarbeitung der Baustellenordnung
- Durchführung von Baustellenbegehungen mit Dokumentation
- Zusammenstellen der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage gefordert bei größeren Bauvorhaben
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