logo quathamer
   

Ihre FragenLeistungen, PreiseSachverständigengutachtenBegleitende BeratungLärmschutzWertermittlungHOAI-GutachtenBauabnahmenBaubegleitende Qualitätsüberwachungzur Person, PhilosophieLinks, KooperationenDownloads, LexikonKontakt, Impressum

Sachverständigen-Gutachten

Wenn Sie ein Auto kaufen, informieren Sie sich eingehend. Sie pflegen es, Sie betrachten kritisch jeden Kratzer und Sie wissen, wie teuer die Reparatur ist.
Auch Wohngebäude muss man eingehend untersuchen, denn sie kosten ein Vielfaches und sind vielen Einflüssen ausgesetzt. Ein Haus wird nicht industriell gefertigt; Verletzungen der Handwerkskunst sind an der Tagesordnung. Ihr Haus soll für viele Jahre Ihr Lebensraum werden, betrachten Sie es kritisch, bevor Sie einziehen. Frei nach dem Motto:

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet…

Ein Gutachten zu Schäden an Gebäuden ist dann sinnvoll, wenn Sie beispielsweise im Vorfeld eines Prozesses klären müssen, welche Beweisfragen gestellt werden sollen. Die Beweisfragen sind sehr wichtig, da es im Prozess nur um diese Fragen geht. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob in Ihrem Fall ein Gutachten anzuraten ist, rufen Sie einfach an. Ich berate Sie zu folgenden baupraktischen Themen:

Schimmelbildung, Baufeuchte im Allgemeinen, Salzausblühungen, Abdichtungen, Sanierungsablauf, Kostenplanung, Rissbildung, Rutschfestigkeit, Schallschutz, Rechnungsprüfung.

Ein wichtiges Kriterium für ein Gutachten:

Ein Gutachten ist verständlich für den Laien und nachvollziehbar für den Fachmann.

Im Folgenden finden Sie weitere Kriterien für sorgfältig erstelle Gutachten:

Aus: HOAI, Kommentar, Pott/Dahlhoff/Kniffka, Verlag Rudolf Müller:
Unter Gutachten versteht man die von Sachverständigen erstellte unparteiliche, erschöpfende und begründete, d.h. nachvollziehbare und überprüfbare Beurteilung eines Sachverhalts auf der Grundlage bestimmter Fragestellungen unter Auseinandersetzung mit möglichen abweichenden Meinungen.
Von einem Rat oder einer Empfehlung unterscheidet sich ein Gutachten durch die Notwendigkeit einer geordneten Darstellung des zugrunde liegenden Sachverhalts sowie einer nachprüfbaren Begründung.

Falls Sie schon ein Gutachten haben: Ist es nachvollziehbar? Fundiert? Gebrauchstauglich? Prüfen Sie selbst.

Aus: Praxishandbuch Sachverständigenrecht, Bayerlein, Verlag C.H. Beck
Der Aufbau des Gutachtens sollte beinhalten:
Eingangsformalitäten
Wiedergabe des Auftrags
Untersuchungstätigkeit und -ergebnisse
Schlussfolgerungen
Zusammenfassung und Ergebnis
Formaler Abschluss mit Bestätigung der Unparteilichkeit und Gewissenhaftigkeit

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?toc=Bayerlein.10

Dabei sind die Erkenntnisquellen offen zu legen, Buchwissen ist zu dokumentieren.
Die Zusammenfassung hat knapp, präzise und sachlich zu sein und muss für Fachkundige wie Nichtkundige, Beteiligte wie Dritte verständlich sein.
Auf die Beweisfrage ist klar und sachlich zu antworten, Unsicherheiten und Unzulänglichkeiten sind zu offenbaren.